kinderp0rn0

wenn ich den schwarzen balken da jetz wegtun würd, land ich dann im häfn?


und wenn ich ein bild mit zumpferl poste, land ich dann im häfn?


falls ja muss dann aber rubens und viele weitere rückwirkend erhängt werden.
und gut die hälfte aller europäischen kirchen, paläste und museen müssen gesprengt werden.

wie differenziert ein gesetz zwischen pornografisch-entwürdigend und würdevoll-künstlerisch?
la-mamma - 24. Sep, 10:27

der x. hat eindeutig eine bessere figur;-)

pathologe - 24. Sep, 11:12

Das

erste Bild mit dem Klavier: ich hoffe ja, dass der Musikus nicht auf seinen Mozartkugeln liegt.

nömix - 28. Sep, 10:54

Pornografie liegt im Auge des Betrachters. Verwerflich ist ja nicht die Darstellung eines Kinderzumpferls, sondern jener Betrachter, der bei der Darstellung eines Kinderzumpferls auf verwerfliche Gedanken kommt.

h. - 28. Sep, 11:42

jaja, aber wie wird das per paragraphen festgenagelt?
Kienspan - 28. Sep, 20:21

Schau'n S' mal da. Im Absatz (4) ist eine Definition festgeschrieben. Als grobe Orientierung könntert's reichen, glaub ich.
h. - 30. Sep, 12:04

a recht befriedigende lösung is das nicht.
am ende muss ein richter ein geschmacksurteil treffen.

ich mein verstehens mich nicht falsch,
ich würd den schwarzen balken so wie so nicht wegtun.
ich werf den perversen wixxern im netz doch nicht popos vor die eier.
ich mein nur besonders elegant is die lösung der juristerei net.

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